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VG Bremen, 07.04.2021 - 2 K 3061/17 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 25.10.2021 - AN 17 K 18.50743
Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG …
Ein weiterer, eine Wesensverschiedenheit begründender Unterschied besteht darin, dass nur bei der Ablehnung des Asylantrags als unzulässig wegen der Schutzzuerkennung in einem anderen Mitgliedstaat (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) die Unzulässigkeitsentscheidung und Abschiebungsandrohung im Falle der Stattgabe eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO unabhängig von deren Gründen gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 AsylG kraft Gesetzes unwirksam wird, während dies bei § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG i.V.m. § 71 AsylG nicht der Fall ist (ausführlich: Nds.OVG, B.v. 20.2.2020, 10 LA 53/20 - juris, vgl. auch VG Bremen, U.v. 7.4.2021, 2 K 3061/17 - juris). - VG Gelsenkirchen, 26.07.2023 - 18a K 2846/23
Abschiebungsandrohung Griechenland Umdeutung Unzulässigkeitsentscheidung
Eine die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens ablehnende Entscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG hätte im Unterschied dazu zur Folge, dass der Betroffene nach Erlass einer entsprechenden Abschiebungsandrohung und vorbehaltlich des Bestehens eines nationalen Abschiebungsverbots in jeden zu seiner Aufnahme bereiten Staat einschließlich seines Herkunftsstaats abgeschoben werden könnte, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 -, Rn. 45; VG Ansbach, Urteil vom 25. Oktober 2021 - AN 17 K 18.50743 -, Rn. 61; VG Bremen, Urteil vom 7. April 2021 - 2 K 3061/17 -, jeweils juris.